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Zivilrecht - Mietrecht/Vermieter
Seit Gründung unserer Kanzlei kdp-Rechtsanwälte ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Leistung die Betreuung von Eigentümern, Vermietern, Hausverwaltungen und Gewerbetreibenden in allen rechtlichen Fragen von Wohnraummietverträgen und Mietverträgen über Gewerbeflächen. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Eigentümer von Wohnanlagen als auch von einzelnen Eigentumswohnungen.
Gerade in Berlin ist es für viele Vermieter häufig nicht mehr möglich, Immobilien wirtschaftlich zu vermieten. Dies gilt insbesondere für Mietwohnungen. Das Wohnraummietrecht in Berlin ist im Vergleich zu anderen Bundesländern geprägt von mieterfreundlichen Entscheidungen der Amtsgerichte und des Landgerichts Berlin. Hinzu kommt der stufenweise Abbau von staatlichen Fördermitteln in den letzten Jahren.
Darüber hinaus müssen sich Vermieter immer häufiger mit sogenannten Mietnomaden auseinandersetzen. Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die von schon bei Abschluss des Mietvertrages nicht vorhaben, die Miete zu bezahlen. Der Schaden des Vermieters bei Mietnomaden besteht nicht nur im Zahlungsausfall von Mietforderungen und Kautionsforderung, hinzu kommen die im Zusammenhang bei der Wiedererlangung der Wohnung entstehenden Kosten.
Wir beraten Sie, wenn Ihr Mieter nicht zahlt und helfen Ihnen bei der Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten. Hierzu versuchen wir möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Mieter aufzunehmen, um in einem Gespräch die Gründe für den Mietrückstand zu erfahren. Soweit wie möglich, verweisen wir Mieter an soziale Einrichtungen (z.B. Jobcenter, Sozialamt), die die Miete übernehmen können. Sofern ein Mieter offene Forderungen nicht sofort in voller Höhe begleichen kann, schließen wir für den Vermieter Ratenzahlungsvereinbarungen ab und überwachen konsequent deren Einhaltung.
Sollte eine außergerichtliche Durchsetzung der Forderungen nicht möglich sein, vertreten wir Vermieter auch bei der gerichtlichen Geltendmachung seiner Zahlungsansprüche.
Darüber hinaus helfen wir Vermietern Mietwohnungen möglichst schnell und kostengünstig wiederzuerlangen.
So prüfen kdp-Rechtsanwälte alle Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen und formulieren für Vermieter fristlose und fristgerechte Kündigungsschreiben.
Wir vertreten Vermieter bei Räumungsklagen und lassen Wohnungen kostengünstig nach dem Berliner Modell zwangsräumen.
Bei der regulären Wohnungsräumung beantragt der Gerichtsvollzieher ein Transportunternehmen mit der Räumung der Wohnung. Hierdurch werden regelmäßig hohe Gerichtsvollzieherkosten verursacht.
Beim Berliner Modell werden der Kostenvorschuss und die Gerichtsvollziehergebühren gemindert, da der Vermieter das Vermieterpfandrecht an allen in der Wohnung befindlichen Gegenständen ausübt. Vom Gerichtsvollzieher wird nur die Herausgabe der Wohnung verlangt. Der Vermieter kann dann selbst entscheiden, wie er die Wohnung kostengünstig ausräumt.
Wir beraten ferner Vermieter über die Möglichkeit und Geltendmachung von Mieterhöhungen. Sind Vermieter vom Abbau von öffentlichen Fördermittel betroffen, prüfen wir, inwieweit die Miete erhöht werden kann, um den Zahlungsausfall so gering wie möglich zu halten.
Wir überprüfen für Vermieter Mietminderungsansprüche von Mietern. Im Fall, dass der Mieter die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht durchführt oder Einbauten nicht zurückbaut, beraten wir Vermieter, wie sie die Kosten vom Mieter erstattet bekommen. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, die Mieträume möglichst schnell wieder neu zu vermieten.
Darüber hinaus überprüfen und entwerfen wir für Vermieter Wohnungsmietverträge.

