Strafrecht - Allgemeines Strafrecht
Straftatbestände und Rechtsfolgen einer Tat
Die Straftatbestände des allgemeinen Strafrechts befinden sich unmittelbar im Strafgesetzbuch (StGB).
Hierzu zählen insbesondere:
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z.B. sexueller Missbrauch und Vergewaltigung, § 177 StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften, § 184 b StGB und jugendpornografischer Schriften, § 184 c StGB
- Beleidigung, § 185 StGB
- Verleumdung, § 187 StGB
- Mord, § 211 StGB
- Totschlag, § 212 StGB
- Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
- Körperverletzung, § 223 StGB
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
- Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
- Menschenhandel, § 232 und § 233 StGB
- Stalking bzw. Nachstellung, § 238 StGB
- Diebstahl, § 242 StGB
- Unterschlagung, § 246 StGB
- Raub, § 249 StGB
- Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB
- Räuberische Erpressung, § 255 StGB
- Hehlerei, § 259 StGB
- Betrug, § 263 StGB
- Urkundenfälschung, § 267 StGB
- Brandstiftung, § 306 StGB
Neben verschiedensten Straftatbeständen enthält das StGB auch die Rechtsfolgen einer Tat.
Das Gericht ist aufgrund des Rechtsstaatsprinzips an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsfolgen gebunden.
Eine Tat kann insbesondere mit
- Freiheitsstrafe, § 38 StGB
- der Geldstrafe, § 40 StGB
- der Vermögensstrafe, § 43 a StGB und
- dem Fahrverbot, § 44 StGB
geahndet werden.
Neben diesen Strafen gibt es aber auch sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung gem. § 61 StGB. Hierzu zählen
- die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, § 63 StGB
- die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, § 64 StGB
- die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, § 66 StGB
- die Führungsaufsicht, § 68 StGB und
- die Entziehung der Fahrerlaubnis § 69 StGB
