Strafrecht - Allgemeines Strafrecht

Straftatbestände und Rechtsfolgen einer Tat

Die Straftatbestände des allgemeinen Strafrechts befinden sich unmittelbar im Strafgesetzbuch (StGB).

Hierzu zählen insbesondere:

Neben verschiedensten Straftatbeständen enthält das StGB auch die Rechtsfolgen einer Tat.

Das Gericht ist aufgrund des Rechtsstaatsprinzips an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsfolgen gebunden.

Eine Tat kann insbesondere mit

  • Freiheitsstrafe, § 38 StGB
  • der Geldstrafe, § 40 StGB
  • der Vermögensstrafe, § 43 a StGB und
  • dem Fahrverbot, § 44 StGB

geahndet werden.

Neben diesen Strafen gibt es aber auch sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung gem. § 61 StGB. Hierzu zählen

  • die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, § 63 StGB
  • die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, § 64 StGB
  • die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, § 66 StGB
  • die Führungsaufsicht, § 68 StGB und
  • die Entziehung der Fahrerlaubnis § 69 StGB
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