Referenzen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen einige unserer erfolgreichen Verfahren der letzten Jahre vor.

Um mehr über die genannten diesjährigen Strafprozesse zu erfahren, klicken Sie auf den entsprechenden Link!

Strafrecht / Diebstahl

19. März 2012 Freispruch bei mehreren Diebstahlsvorwürfen

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren bereits zahlreicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandanten angeklagt, weil er im März 2011 sechs Mal im Einzelhandel (Supermarkt) beim Diebstahl erwischt worden und im Juni 2011 in eine Wohnung eingebrochen sein soll (Wohnungseinbruchdiebstahl). Bei den Diebstahlstaten im Einzelhandel hatte sich der Täter mit dem Personalausweis unseres Mandanten ausgewiesen. Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl wurde unser Mandant durch einen Tatzeugen auf einem Foto wiedererkannt. In der Hauptverhandlung verlas Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung unseres Mandanten. In dieser bestritt unser Mandant die Tatvorwürfe. Zu den Diebstahlstaten im Supermarkt gab unser Mandant an, dass er sein Portemonnaie, in welchem sich auch sein Personalausweis befunden hatte, bei einem Bekannten seines Cousins vergessen und das Portemonnaie erst ca. sechs Wochen später wieder erhalten hatte. Eine Erklärung zum Wohnungseinbruchsdiebstahl wurde nicht abgeben. Aufgrund der Einlassung unseres Mandanten wurde der Cousin als Zeuge vernommen. Im Beistand eines anwaltlichen Zeugenbeistandes bestätigte der Cousin, dass unser Mandant sein Portemonnaie bei einem Bekannten vergessen hatte und der Cousin unserem Mandanten das Portemonnaie nach ca. 6 Wochen wieder ausgehändigt hatte. Weitergehende Angaben wurden durch den Zeugen nicht gemacht. Er berief sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht, weil die Möglichkeit bestand, dass er durch weitergehende Angaben selbst eine Straftat offenbaren müsste. Nach der Aussage des Cousins konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass der Cousin oder der unbekannt gebliebene Bekannte die Diebstähle begangen hatte und hierbei den Personalausweis unseres Mandanten der Polizei vorgelegt hatte. Der Tatzeuge des Wohnungseinbruchdiebstahls konnte dann im Rahmen der Befragung durch Rechtsanwalt Dietrich nicht mehr sicher angeben, ob unser Mandant die damals am Tatort wahrgenommene Person gewesen ist. Deshalb erfolgte in allen Anklagepunkten Freispruch. Aufgrund der vielen Vorstrafen hatte eine sehr hohe Strafe gedroht.

Strafrecht / Diebstahl

12. März 2012 Freispruch vom Diebstahlsvorwurf

Unser Mandant wurde angeklagt, in einem Drogeriemarkt in Berlin gemeinschaftlich mit einem Bekannten gestohlen zu haben. Hierbei hatte sich der Bekannte verschiedenste Kosmetikartikel in seine mitgeführte Tasche gesteckt. Unser Mandant soll die Verkäuferin abgelenkt haben. Das Geschehen wurde durch einen Ladendetektiv beobachtet. Der Ladendetektiv führte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten aus, dass unser Mandant im Laden immer wieder Kontakt mit seinem Bekannten aufgenommen und danach die Verkäuferin in ein Gespräch verwickelt habe. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb die Verhängung einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Rechtsanwalt Dietrich führte in seinem Plädoyer aus, dass die Ausführungen des Detektivs lediglich Mutmaßungen seien und ein Nachweis eines gemeinschaftlichen Diebstahls nicht zu führen sei. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde freigesprochen.

Bußgeld / Überschreitung Geschwindigkeit

27. Februar 2012 Kein Entzug der Fahrerlaubnis trotz 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg

Mit 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) verliert man seinen Führerschein. Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er erfahren hatte, dass sein Punktekonto in Flensburg 18 Punkte erreicht hat. Rechtsanwalt Dietrich erforderte zunächst eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister. Die Eintragungen des Auszuges besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten. An eine Eintragung hatte unser Mandant keine Erinnerung. Der Eintragung lag zugrunde, dass unser Mandant die zulässige Geschwindigkeit im Land Brandenburg überschritten haben soll. Für diese Überschreitung der Geschwindigkeit hatte unser Mandant laut dem Punktesystem des Bußgeldkatalogs einen Punkt erhalten. Da sich unser Mandant an diese Eintragung nicht erinnern konnte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Auch legte er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch, häufig auch Widerspruch genannt, ein. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant mit seiner Ehefrau in Trennung leben würde und zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides bereits in einer eigenen Wohnung gelebt habe. Deshalb würde noch keine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides vorliegen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung wurde von der Bußgeldstelle mit der Begründung abgelehnt, unser Mandant sei zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides unter der Zustelladresse polizeilich gemeldet gewesen und das Bußgeld sei vom Konto unseres Mandanten bezahlt worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte gegen den ablehnenden Bescheid richterliche Entscheidung. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass die (Noch)-Ehefrau unseres Mandanten das Bußgeld vom Konto unseres Mandanten bezahlt habe. Darüber hinaus sei nicht die polizeiliche Anmeldung, sondern die tatsächlichen Wohnverhältnisse für die Zustellung eines Bußgeldbescheides maßgeblich. Das Amtsgericht Oranienburg schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und gewährte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Hierauf nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt mit dem Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich einigte sich mit dem Gericht, dass das Bußgeld auf ein Verwarnungsgeld von 35,00 € reduziert wird. Ein Verwarnungsgeld von 35,00 € führt nicht zu einem Eintrag in das VZR, so dass unser Mandant nun seinen Führerschein behalten darf. Als Berufskraftfahrer war er hierüber sehr glücklich. Mittlerweile wurden aufgrund von Maximalfristen bereits 6 Punkte vom Punktekonto gelöscht.

Strafrecht / Mordanklage

10. Februar 2012 6 Jahre Freiheitsstrafe bei Mordanklage

Unserem Mandaten wurde durch Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Neuruppin vorgeworfen, seine Ehefrau aus niederen Beweggründen heimtückisch ermordet zu haben. Er wurde beschuldigt, seine Ehefrau aus Eifersucht im Schlaf erwürgt zu haben. Das Gesetz sieht bei einem Mord zwingend lebenslange Freiheitsstrafe vor. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unser Mandant auf Ratschlag von Rechtsanwalt Dietrich auf sein Schweigerecht berufen. In dem Verfahren vor dem Landgericht Neuruppin verlas Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung seines Mandanten. In dieser Erklärung räumte unser Mandant ein, seine Ehefrau erwürgt zu haben. Er bestritt aber, dass seine Ehefrau zum Tatzeitpunkt geschlafen habe. Vielmehr ist der Tat ein heftiger Streit vorausgegangen. Hintergrund des Streits waren finanzielle Probleme. Die Nebenklage beantragte in ihrem Plädoyer wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Nebenklage sah es als erwiesen an, dass die Ehefrau zum Tatzeitpunkt geschlafen habe. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf das Beweisergebnis und stellte klar, dass es sich um einen milder zu bestrafenden Totschlag handeln würde. Aufgrund eines psychischen Ausnahmezustandes sei auch ein minderschwerer Fall des Totschlages anzunehmen. Das Landgericht Neuruppin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten wegen Totschlages in minderschwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Strafrecht / Fahrerflucht

24. Januar 2012 Einstellung bei Unfallflucht

Unser Mandant hatte mit seinem PKW eine Radfahrerin in Berlin-Kreuzberg angerfahren. Er ist nicht angehalten, sondern weitergefahren. Die Radfahrerin ist gestürzt und hatte sich verletzt. Hierdurch hat unser Mandant eine Fahrerflucht begangen. Durch einen Zeugen wurde das Kennzeichen vom PKW unseres Mandanten notiert. Aufgrund einer polizeilichen Vorladung hatte unser Mandant eingeräumt, den PKW zum Tatzeitpunkt geführt zu haben. Aufgrund der Verletzungen der Radfahrerin wurde ihm der Führerschein abgenommen (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis). Nachdem ihm der Führerschein weggenommen worden ist, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Gericht. Er wies darauf hin, dass unser Mandant bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist. In der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung von 300,00 € eingestellt und der Führerschein sofort wieder unserem Mandanten ausgehändigt.

Kontakt

Strafrechtskanzlei Dietrich
Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Telefon Büro: 030 / 609 857 413

Telefon Notfall: 0163 / 9133 940
(bei Verhaftung/Durchsuchung)

  Steffen Dietrich www.verteidiger-berlin.info