Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.

Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen - dem Gericht genehmen - Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.

Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.

Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: www.pflichtverteidiger-notwendige-verteidigung.de

 
 
 
Kontakt

Strafrechtskanzlei Dietrich
Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Telefon: +49 (0)30 / 609 857 413

auskunft@strafrechtskanzlei-dietrich.de

www.verteidiger-berlin.info

Bei Verhaftung
oder Durchsuchung:

Notfallnummer
0163 / 91 33 940

Entscheidungen

Strafrecht / U-Haft
Pflichtverteidiger bei Untersuchungshaft ... [ mehr ]


Strafrecht / Pflichtverteidiger
Unverzügliche Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Haft ... [ mehr ]


Ausländerrecht
Beratung im Ausländerrecht / Altfallregelung ... [ mehr ]


Strafrecht / allgemeines Strafrecht
Verwertungsbetrug durch Einsatz einer betrügerisch erlangten ec Karte ... [ mehr ]