Strafrecht - Allgemeines Strafrecht

Straftatbestände und Rechtsfolgen einer Tat

Die Straftatbestände des allgemeinen Strafrechts befinden sich unmittelbar im Strafgesetzbuch (StGB).

Hierzu zählen insbesondere:

Neben verschiedensten Straftatbeständen enthält das StGB auch die Rechtsfolgen einer Tat.

Das Gericht ist aufgrund des Rechtsstaatsprinzips an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsfolgen gebunden.

Eine Tat kann insbesondere mit

  • Freiheitsstrafe, § 38 StGB
  • der Geldstrafe, § 40 StGB
  • der Vermögensstrafe, § 43 a StGB und
  • dem Fahrverbot, § 44 StGB

geahndet werden.

Neben diesen Strafen gibt es aber auch sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung gem. § 61 StGB. Hierzu zählen

  • die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, § 63 StGB
  • die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, § 64 StGB
  • die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, § 66 StGB
  • die Führungsaufsicht, § 68 StGB und
  • die Entziehung der Fahrerlaubnis § 69 StGB

Auch wird im StGB die Verjährung von Straftaten geregelt. Man unterscheidet zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung.

Ein Strafverfahren setzt sich aus drei wesentlichen Verfahrensabschnitten zusammen. Es gibt das Ermittlungsverfahren, das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz und das Rechtsmittelverfahren. Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, welches durch die Staatsanwaltschaft und der Polizei geführt wird. Sollte die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen von einem hinreichenden Tatverdacht ausgehen, wird die Staatsanwaltschaft in der Regel Anklage vor dem zuständigen Gericht erheben. Dieses Gericht wird normalerweise in öffentlicher Hauptverhandlung ein Urteil sprechen. Gegen das Urteil in erster Instanz kann man als Beschuldigter im Rechtsmittelverfahren entweder Berufung oder Revision einlegen.